Fragen und Antworten – Digital Jetzt

Welche Investitionen werden gefördert?

Generell können Sie von zwei Fördermodulen für Ihr Unternehmen profitieren:

Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“

Mit dem Fördermodul 1 werden Investitionen in Soft- und Hardware für Ihr Unternehmen unterstützt. Hierbei wird insbesondere darauf geachtet, dass diese auf die interne und externe Vernetzung des Unternehmens zielen.

Um eine Förderung für digitale Technologien und die damit verbundenen Prozesse zu erhalten, müssen Sie als Antragsteller alle Investitionen explizit benannt werden. Hierunter fallen z. B. : Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck oder auch Daten- und IT-Sicherheit.

Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
Mit dem Fördermodul 2 werden Beschäftigte und Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen unterstützt und mit Hilfe von digitalen Technologien weiterausgebildet. 

Um das Fördermodul 2 zu erhalten, muss nachgewiesen werden, dass Investition, die die Qualifizierung von Beschäftigen verbessert. Hier wird besonders auf die Erarbeitung und die Umsetzung einer digitalen Strategie geachtet. IT-Sicherheit und der Datenschutz gehören zu den digitalen Basics in jedem Unternehmen. Um das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter für Ihr Unternehmen zu bescheinigen, benötigen diese eineZertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV.

Anmerkung: Ihr Unternehmen kann in einem oder auch in beiden Modulen eine Förderung beantragen und erhalten.

 

Was beinhaltet die Förderung?

Die gewährte Summe der Förderung wird Ihrem Unternehmen als Zuschuss zugeteilt und muss nicht zurückgezahlt werden. Ihr Unternehmen hat in der Regel 12 Monate Zeit, um Ihr gefordertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Eine Auszahlung Ihres Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung.

Wie hoch ist die maximale Förderung?

Ein Unternehmen kann eine maximale Fördersumme von 50.000 Euro pro Unternehmen erhalten. Hierbei gilt zu beachten, dass sich bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken, die Summe bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen kann.

Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2.

Die Fördersumme setzt sich anteilig aus den Investitionskosten des Unternehmens zusammen. Hierbei wird auch die Förderquote (in % der Investitionskosten) beachtet, diese ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Aufgrund der Corona-Pandemie und deren schweren wirtschaftlichen Auswirkungen, gelten für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Anträge eine höhere Förderquote. Ab dem 01.07.2021, gelten die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten (Werte in Klammern).

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) %.

Folglich erhalten kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss.

 

Folgende Investitionen sind nicht förderfähig:

  • Erweiterung aufgrund von wachsender Beschäftigtenzahl und der daraus resultierenden Notwendigkeit von Ersatzcomputern oder zusätzliche Computern.
  • Softwareupdates ohne grundlegende Neuerung für das Unternehmen.
  • Standardhardware. bzw. -Software die nicht auf die nicht auf das Digitalisierungssvorhaben einzielen.
  • Erstausstattungen/Grundausstattungen für Informations- und Kommunikationstechnologie.
  • Unternehmen die Zusatzausgaben absetzen möchten wie z.B. Personal-, Verwaltungs- und Reiseausgaben.
  • Leistungen von Unternehmen, die mit dem antragstellenden Unternehmen verbunden sind – z.B. in einem Konzern der als Tochterunternehmen
  • Leistungen für Beratungen wie z. B. die Erstellung des Digitalisierungsplanes.

Beratungsleistungen zur Umsetzung der Digitalisierung in Ihrem Unternehmen können über das Förderprogramm „go-digital“ gefördert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://team-it-systemhaus.de/go-digital/

Was genau muss Ihr Digitalisierungsplan enthalten?

Ihr Digitalisierungsplan muss die Beschreibungen Ihrer Ausgangssituation, ihrer Ziele inkl. deren Auswirkungen auf Geschäfts-Modelle und -Prozesse und eine Beschreibung die darstellt, dass die Investition nachhaltig sind, enthalten. 

Um eine positive Förderentscheidung zu erhalten, muss Ihr Investitionsvorhaben und die Gesamtdarstellung  schlüssig dargestellt werden. 

 

Struktur Ihres Digitalisierungsplans:

Die 3 Säulen Ihres Digitalisierungsplans:

  1. Ihre Ausgangssituation: Stellen Sie die Ausgangssituation beziehungsweise den Stand der Digitalisierung in Ihrem Unternehm vor. Hier zählt Ihre Selbsteinschätzung.
  2. Ihr Vorhaben: Stellen Sie die konkreten Ziele und Verbesserungen durch die Investition für Ihr Unternehmen vor. Ergänzen Sie hier gerne, weitere Geschäftsfelder und optimieren Sie Unternehmensprozesse. 
  3. Ihre und unsere Wirkung: Stellen Sie den voraussichtlich zu erwartenden Erfolg der Investitionen dar und wie sich Ihr Unternehmen dadurch positiv entwickeln wird.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ziele und die Auswirkungen durch die Investition sinnvoll darzustellen und aufzuzeigen.

 

Wie stellt man einen Antrag als Wertschöpfungskette?

Wichtig: Um einen Antrag als Wertschöpfungskette zu stellen, ist es wichtig, dass jedes Unternehmen seinen eigenen Antrag stellt. Die jeweilige Rolle die das Unternehmen spielt, kann im Digitalisierungsplan und im Finanzierungsplan des Unternehmens im Wertschöpfungsnetzwerk dargestellt werden. Lead-Partner, wird das Unternehmen, welches den ersten Antrag im Netzwerk stellt. Das Unternehmen erhält einen PIN-Code der für die anderen beteiligten Unternehmen erforderlich ist.

Wie ist das Verhältnis zwischen dem Förderprogramm go-digital? 

Go-Digital und Digital jetzt bauen aufeinander auf. Das heißt für Sie als Unternehmen, Sie können über „go-digital“ eine geförderte Beratung erhalten und danach Ihre geplanten Investitionen im Bereich der Hard– und Software sowie der Qualifizierung der Mitarbeitenden über „Digital Jetzt“ nutzen. Bei der Implementierung der Soft- und Hardware gilt es zu beachten, dass diese über „Digital jetzt“ gefördert werden kann, wenn sie nicht bereits Gegenstand der Förderung über das andere Förderprogramm „go-digital“ ist.

Die Bewilligung der Anträge bei „Digital Jetzt“ und „go-digital“ richtet sich nach den in den jeweiligen Förderrichtlinien beschriebenen Voraussetzungen und Bedingungen.

 

Wie lange ist das Förderprogramm geplant? 

Das Programm ist vorraussichtlich bis zum 31. Dezember 2023 geplant.