Lassen Sie sich bis zu 15.000 Euro Ihrer Investition in IT-Sicherheit fördern. 

 

 

MID-Digitale Sicherheit unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden.

Welche Voraussetzungen müssen Sie als Unternehmen erfüllen?

MID-Digitale Sicherheit erweitert die bisherige Förderfamilie (MID-Gutscheine, MID Assistent/in, MID Invest) und nimmt den Aspekt der IT-Sicherheit in den Blick:

Das neueste Teilprogramm unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden. Dabei wird ein umfassendes Verständnis von digitaler Sicherheit zugrunde gelegt, das neben Softwarelösungen auch andere Aspekte berücksichtigt.

Wer kann MID-Digitale Sicherheit beantragen?

MID-Digitale Sicherheit können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen.

Wie kann MID-Digitale Sicherheit eingesetzt werden?

Mit MID-Digitale Sicherheit werden spezifische Maßnahmen gefördert, die die digitale Sicherheit im Unternehmen analysieren und erhöhen. Insbesondere geht es dabei darum, Sicherheitsschwachstellen zu identifizieren, sich gegenüber potenziellen Cyberangriffen abzuschirmen und anwendungsspezifische Sicherheitsstandards im Unternehmen zu etablieren. Es werden Maßnahmen aus drei Schwerpunkten gefördert, die bei der Antragstellung beliebig miteinander kombiniert werden können:

Schwerpunkt A: Analyse des Ist-Zustandes

Im Rahmen des Schwerpunkts A können Analysen der bestehenden Infrastruktur gefördert werden. Ebenfalls sind u. a. Penetrationstests, Audits zur digitalen Sicherheit und Maßnahmen zur Behebung festgestellter Schwachstellen förderfähig. Auch die Simulation von Sicherheitsvorfällen und die Erstellung eines Notfallplans werden unterstützt.

Schwerpunkt B: Faktor Mensch

Schwerpunkt B beinhaltet insbesondere Maßnahmen, die Mitarbeitende für das Thema digitale Sicherheit sensibilisieren. Hierbei können beispielsweise Schulungen für alle Mitarbeitenden gefördert werden, aber auch Unterstützung bei der organisatorischen Verankerung des Themas im Unternehmen sowie die Fortbildung einzelner Mitarbeitenden zu IT-Sicherheitsbeauftragten.

Schwerpunkt C: Software

Im Schwerpunkt C werden die Unternehmen dabei unterstützt, Software für den IT-Basisschutz anzuschaffen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Antiviren-Software, Anti-Ransomware, DDoS-Schutz-Software und Back-up-Software. Gefördert wird die Installation, der Erwerb von Lizenzen sowie die Wartung.

Die geförderten Unternehmen werden mit bis zu 15.000 Euro unterstützt, wobei die Förderquote für Kleinst- und kleine Unternehmen bei 80 % liegt und die Förderquote für mittlere Unternehmen bei 60 %.

Wer und wieviel wird gefördert?

Kleinst- und kleine Unternehmen:
80 % der förderfähigen Kosten;
mind. 4.000 Euro, max. 15.000 Euro
Mittlere Unternehmen:
60 % der förderfähigen Kosten;
mind. 4.000 Euro, max. 15.000 Euro

Wie wird gefördert?

Sie erhalten die Förderung, nachdem Sie diebewilligten Maßnahmen bezahlt haben (Ausgabenerstattungsverfahren).

Zahlen und Fakten zu „Digital Jetzt“

60

Prozent der KMU
messen Digitaltechnologien mittelgroße bis sehr große Bedeutung bei

17

Tausend Euro investieren KMU
im Durchschnitt pro Jahr in die Digitalisierung

34

Prozent der KMU
haben keine Digitalkompetenzen

52

Prozent der mittelständischen Unternehmen
sind nur „durchschnittlich“ digitalisiert